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   BVerwG, 11.07.2014 - 2 B 70.13   

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https://dejure.org/2014,20156
BVerwG, 11.07.2014 - 2 B 70.13 (https://dejure.org/2014,20156)
BVerwG, Entscheidung vom 11.07.2014 - 2 B 70.13 (https://dejure.org/2014,20156)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Juli 2014 - 2 B 70.13 (https://dejure.org/2014,20156)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 13 Abs 1 S 2 BDG, § 45 Abs 2 DRiG, § 45 Abs 3 DRiG, § 45 Abs 4 DRiG, § 132 Abs 2 Nr 2 VwGO
    Vereidigung bzw. Gelöbnis ist konstitutives Element vor der ersten Dienstleistung eines ehrenamtlichen Richters; Milderung bei Vernachlässigung der Aufsichtspflicht

  • Wolters Kluwer

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Beamten nach einer strafrechtlichen Verurteilung

  • rewis.io

    Vereidigung bzw. Gelöbnis ist konstitutives Element vor der ersten Dienstleistung eines ehrenamtlichen Richters; Milderung bei Vernachlässigung der Aufsichtspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Beamten nach einer strafrechtlichen Verurteilung

  • rechtsportal.de

    BDG § 69
    Aberkennung des Ruhegehalts eines Beamten nach einer strafrechtlichen Verurteilung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2014 - 2 B 70.13
    Eine Divergenzrüge ist nur dann im Sinne von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen, die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2014 - 2 B 70.13
    Befindet er sich bereits im Ruhestand, ist die Aberkennung des Ruhegehalts geboten (§ 13 Abs. 2 Satz 2 BDG, stRspr; vgl. nur Urteil vom 28. Februar 2013 - BVerwG 2 C 3.12 - BVerwGE 146, 98 Rn. 29 f.).
  • BVerwG, 20.12.2013 - 2 B 35.13

    Zugriffsdelikt; Diebstahl; Notebook; dienstlicher Gewahrsam; Disziplinarmaßnahme;

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2014 - 2 B 70.13
    Dies ist nicht geeignet, eine Divergenz im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO darzulegen (vgl. Beschluss vom 20. Dezember 2013 - BVerwG 2 B 35.13 - NVwZ-RR 2014, 314 ).
  • BVerwG, 13.12.2012 - 2 WD 29.11

    Dienstvergehen; Kameradendiebstahl; Griff in die Kameradenkasse; geringwertige

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2014 - 2 B 70.13
    Der Beklagte macht geltend, das Berufungsurteil beruhe auf einer Divergenz zu den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Oktober 2002 - BVerwG 2 WD 14.02 - (Buchholz 236.1 § 12 SG Nr. 19) und vom 13. Dezember 2012 - BVerwG 2 WD 29.11 - (BVerwGE 145, 269 = Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 42).
  • BVerwG, 10.01.2007 - 1 D 15.05

    Alkoholkranker Postbeamter des einfachen Dienstes im Ruhestand; Zugriffsdelikt

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2014 - 2 B 70.13
    Eine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht kann im Einzelfall unter dem Gesichtspunkt der Verletzung der Fürsorgepflicht oder des "Mitverschuldens" als Mitursache einer dienstlichen Verfehlung bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme mildernd berücksichtigt werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für besondere Umstände vorliegen, die ausreichende Kontrollmaßnahmen unerlässlich machen, solche aber pflichtwidrig unterbleiben (Urteil vom 10. Januar 2007 - BVerwG 1 D 15.05 - Buchholz 235.1 § 85 BDG Nr. 14).
  • BVerwG, 17.10.2002 - 2 WD 14.02

    Erster Offizier; "Betreuungskasse"; mangelnde Dienstaufsicht; familiäre

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2014 - 2 B 70.13
    Der Beklagte macht geltend, das Berufungsurteil beruhe auf einer Divergenz zu den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Oktober 2002 - BVerwG 2 WD 14.02 - (Buchholz 236.1 § 12 SG Nr. 19) und vom 13. Dezember 2012 - BVerwG 2 WD 29.11 - (BVerwGE 145, 269 = Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 42).
  • BVerwG, 21.10.1980 - 2 WD 17.80

    Disziplinargerichtliches Verfahren gegen Soldaten - Strafgerichtliche

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2014 - 2 B 70.13
    Ist eine zum ehrenamtlichen Richter berufene Person nicht vereidigt worden oder hat sie das Gelöbnis nicht abgegeben, so hat ein Nichtrichter bei der Urteilsfindung mitgewirkt und das Gericht war dann nicht ordnungsgemäß besetzt (vgl. Urteil vom 21. Oktober 1980 - BVerwG 2 WD 17.80 - BVerwGE 73, 78 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2017 - DL 13 S 2331/15

    Dienstvergehen durch Zugriff auf fremde Daten

    Das Unterlassen der Änderung des Administratorenkennwortes und der Sperrung der lokalen Administratorenzugänge als geeignete und erforderliche Schutzmaßnahmen ist hier als mildernder Umstand bei der Bewertung der Schwere des Dienstvergehens zu berücksichtigen (zum Unterlassen auf Grund besonderer Umstände erforderlicher Kontrollen des Beamten als bei der Maßnahmebemessung mildernd zu berücksichtigende Fürsorgepflichtverletzung vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.07.2014 - 2 B 70.13 -, Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 25; Urteil vom 10.01.2007 - 1 D 15.05 -, Buchholz 235.1 § 85 BDG Nr. 14; Urteil des Senats vom 30.10.2014 - DB 13 S 773/14 -).
  • VGH Bayern, 05.10.2016 - 16a D 14.2285

    Entfernung aus Beamtenverhältnis wegen schwerer Dienstvergehen - Verwahrungsbruch

    2.3.2 Eine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht kann im Einzelfall unter dem Gesichtspunkt der Verletzung der Fürsorgepflicht oder des "Mitverschuldens" als Mitursache einer dienstlichen Verfehlung bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme mildernd berücksichtigt werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für besondere Umstände vorliegen, die ausreichende Kontrollmaßnahmen unerlässlich machen, solche aber pflichtwidrig unterbleiben (vgl. BVerwG, B. v. 11.7.2014 - 2 B 70/13 - juris Rn. 9; U. v. 11.1.2007 - 1 D 15.05 - juris Rn. 22).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.07.2021 - 10 L 4/19

    Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis aufgrund von

    Eine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht kann im Einzelfall unter dem Gesichtspunkt der Verletzung der Fürsorgepflicht oder des "Mitverschuldens" als Mitursache einer dienstlichen Verfehlung bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme mildernd berücksichtigt werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für besondere Umstände vorliegen, die ausreichende Kontrollmaßnahmen unerlässlich machen, solche aber pflichtwidrig unterbleiben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Juli 2014 - 2 B 70.13 -, juris, Rn. 9).
  • BAG, 27.02.2020 - 2 AZN 1389/19

    Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts

    Wirkt ein ehrenamtlicher Richter an der mündlichen Verhandlung oder einer Beratung des Gerichts mit, ohne dass er zuvor vereidigt worden ist, so folgt daraus eine nicht vorschriftsmäßige Besetzung in diesem Termin nach § 547 Nr. 1 ZPO (vgl. BAG 11. März 1965 - 5 AZR 129/64 - zu 2 der Gründe, BAGE 17, 114; BVerwG 11. Juli 2014 - 2 B 70.13 - Rn. 5; 5. November 2004 - 10 B 6.04 -; BGH 22. Mai 2003 - 4 StR 21/03 - zu 2 der Gründe, BGHSt 48, 290) .
  • VG Münster, 16.01.2017 - 13 K 2564/15

    Schlechtarbeit

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Juli 2014 - 2 B 70.13 - , juris, Rn. 9, und Urteil vom 10. Januar 2007 - 1 D 15.05 -, juris, Rn. 22; OVG NRW, Urteil vom 13. April 2011 - 3d A 980/10.O -, m. w. N.
  • VGH Bayern, 21.10.2020 - 16a D 19.8

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Studiendirektors wegen wiederholter Untreue zu

    Hierfür müssen aber konkrete Anhaltspunkte für besondere Umstände vorliegen, die ausreichende Kontrollmaßnahmen unerlässlich machten, solche aber pflichtwidrig unterblieben oder nur unzureichend durchgeführt wurden (BVerwG, U.v. 10.1.2007 - 1 D 15.05 - juris Rn. 22; B.v. 11.7.2014 - 2 B 70.13 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 30.09.2020 - 16a D 18.1764

    Disziplinarmaßnahme - Aberkennung des Ruhegehalts wegen Untreue betreffend

    Hierfür müssen aber konkrete Anhaltspunkte für besondere Umstände vorliegen, die ausreichende Kontrollmaßnahmen unerlässlich machten, solche aber pflichtwidrig unterblieben oder nur unzureichend durchgeführt wurden (BVerwG, U.v. 10.1.2007 - 1 D 15.05 - juris Rn. 22; B.v. 11.7.2014 - 2 B 70.13 - juris Rn. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2015 - 3d A 895/13

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis; Veruntreuung anvertrauten

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Juli 2014 - 2 B 70.13 -, juris Rn. 9 m.w.N.
  • VGH Bayern, 25.10.2021 - 16a D 18.2369

    Entfernung eines Schulleiters aus dem Dienst nach strafrechticher Verurteilung

    Hierfür müssen jedenfalls konkrete Anhaltspunkte für besondere Umstände vorliegen, die ausreichende Kontrollmaßnahmen unerlässlich machten, solche aber pflichtwidrig unterblieben sind oder nur unzureichend durchgeführt wurden (BVerwG, U.v. 10.1.2007 - 1 D 15.05 - juris Rn. 22; B.v. 11.7.2014 - 2 B 70.13 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 23.06.2022 - 2 B 38.21

    Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde in einem Disziplinarverfahren; überlange

    Eine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht durch Vorgesetzte kann unter dem Gesichtspunkt der Verletzung der Fürsorgepflicht oder des "Mitverschuldens" als Mitursache einer dienstlichen Verfehlung bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme mildernd berücksichtigt werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für besondere Umstände - etwa bei Hinweisen auf eine Alkoholabhängigkeit - vorlagen, die ausreichende Kontrollmaßnahmen unerlässlich machten, solche aber pflichtwidrig unterblieben sind oder nur unzureichend durchgeführt wurden (BVerwG, Urteil vom 10. Januar 2007 - 1 D 15.05 - Buchholz 235.1 § 85 BDG Nr. 14 Rn. 22; Beschlüsse vom 11. Juli 2014 - 2 B 70.13 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 25 Rn. 9 und vom 20. Dezember 2016 - 2 B 110.15 - Buchholz 235.2 LandesdisziplinarG Nr. 48 Rn. 11).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.01.2018 - 14 MB 3/17

    Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung: Übertragbarkeit der Erwägungen des

  • BVerwG, 20.12.2016 - 2 B 110.15

    Geltendmachung von Verfahrensfehlern in Form einer Verletzung des

  • VGH Bayern, 20.09.2021 - 16b D 19.1302

    Rechtmäßige Entfernung aus dem Dienst wegen veruntreuender Unterschlagung in 28

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2020 - 3d A 166/16
  • BVerwG, 16.12.2021 - 2 B 28.21

    Disziplinare Ahndung der Vorteilsannahme und der Annahme unentgeltlicher

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